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   VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17.TR   

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VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17.TR (https://dejure.org/2017,35637)
VG Trier, Entscheidung vom 13.06.2017 - 7 L 6429/17.TR (https://dejure.org/2017,35637)
VG Trier, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 7 L 6429/17.TR (https://dejure.org/2017,35637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG, § 10 BG RP 2010
    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Systemwechsel bei dienstlichen Beurteilungen im rheinland-pfälzischen Justizdienst; Ankreuzsystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    BeamtStG § 9,GG Art 33,GG Art 33 Abs 2,VwGO § 123
    Ankreuzsystem, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Auswertung, Beamtenrecht, Beamter, Beförderung, Bestenauslese, Beurteilung, dienstliche Beurteilung, Einzelmerkmal, Gesamtbeurteilung, Konkurrenteneilverfahren, Konkurrentenrechtsstreit, Leistungsgrundsatz, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Systemwechsel bei dienstlichen Beurteilungen im rheinland-pfälzischen Justizdienst

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    Auszug aus VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17
    Hieraus folgen besondere Voraussetzungen an die erforderliche Schlüssigkeit des diesbezüglichen Vortrags eines Antragstellers (OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris, m. w. N.).

    Dazu gehört, dass ein Eilantrag, gerichtet auf die Freihaltung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum Abschluss des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens, nur dann Erfolg haben kann, wenn der Antragsteller, der sich zur Begründung seines Eilantrages auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung - oder derjenigen des Konkurrenten - beruft, dies in einer Weise glaubhaft gemacht hat, dass der geltend gemachte Beurteilungsfehler für das Gericht offensichtlich wird (OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. August 2016 - 2 B 10648/16 -, juris).

    Die bloße Möglichkeit der Ursächlichkeit einer fehlerbehafteten dienstlichen Beurteilung für die Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung reicht insofern nicht aus (zu Vorstehendem: OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris).

    Sofern die Antragstellerin ihren Überlegungen statt des Beurteilungsmaßstabes aus Ziffer 7.1 der BeurteilungsVV die Note zugrunde legt, die sich unter Anwendung der vom Antragsgegner verwendeten Tabelle bei einer reinen Umrechnung der bisherigen Note in das neue System ergäbe und hiervon ausgehend eine Leistungssteigerung für nicht nachvollziehbar hält, verkennt sie darüber hinaus, dass ein Grundsatz, wonach eine Regelbeurteilung aus einer Anlassbeurteilung zu entwickeln ist, nicht existiert (vgl. OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris).

    Dies gilt umso mehr, als in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass den gegen Ende eines Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen eines Beamten höheres Gewicht beigemessen werden darf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 A 10593/08

    Beurteilungsanlass kann trotz Grundsatz der Statusamtbezogenheit dienstlicher

    Auszug aus VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17
    (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Juli 2014 - 13 L 2308/13 -, juris).

    Ein "Automatismus" im Sinne einer Fortschreibung des einmal erzielten Beurteilungsergebnisses eines Beamten ist einem sachlich zutreffend angewandten Beurteilungsverfahren wesensfremd (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).

    Dies gilt umso mehr, als in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass den gegen Ende eines Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen eines Beamten höheres Gewicht beigemessen werden darf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).

    Um die Gesamtwertung inhaltlich nachvollziehen zu können, reicht es nach ständiger Rechtsprechung aus, dass die Einzelbewertungen die Gesamtbewertung in dem Sinne "tragen", dass sie sich aus ihnen schlüssig, d.h. auch für Dritte nachvollziehbar, ergibt (BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17
    Ein solches Beförderungssystem, dass bei einem Beurteilungsgleichstand der Bewerber im Gesamtergebnis durch Auswertung einzelner Leistungs- und Befähigungsmerkmale eine vorschnelle Heranziehung leistungsferner Hilfskriterien vermeidet, steht aber nach ständiger Rechtsprechung mit dem beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatz im Einklang, sofern der Dienstherr - wie hier geschehen- das Informationspotential der Beurteilungen ausschöpft und die Einzelauswertung nicht nur auf Teilbereiche beschränkt (OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, juris; vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12 -, juris).

    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amtes betrifft, ist der Streitwert gem. § 52 Abs. 6 S.4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrages zu reduzieren (OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG m.w.N. - juris).

  • VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16

    Konkurrentenstreit einer beamtenrechtlichen Beförderung; Offenlassen der

    Auszug aus VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17
    Die Vorgehensweise des Antragsgegners steht vielmehr im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung, nach welcher der Dienstherr bei gleicher Gesamtnote gehalten ist, zunächst die Beurteilung unter Anwendung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auszuwerten (vgl. VG Trier, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 L 1680/16.TR -, juris) und dabei Differenzierungen in der Bewertung zur Kenntnis zu nehmen, bevor ein Rückgriff auf leistungsbezogene Hilfskriterien erfolgt (vgl. VG Trier, Beschluss vom 04. Juli 2016 - 1 L 1609/16.TR -, juris).

    Vielmehr entspricht es dem Leistungsgrundsatz, durch völlige Ausschöpfung des Informationsgehalts der aktuellen Beurteilung einen vorschnellen Rückgriff auf Vorbeurteilungen und Hilfskriterien zu vermeiden (vgl. VG Trier, Beschluss vom 04. Juli 2016 - 1 L 1609/16.TR -, juris).

  • VG Trier, 24.05.2012 - 1 L 459/12

    Beförderung; Punktsystem; Topfwirtschaft

    Auszug aus VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17
    Ebenfalls zulässig ist ein auf einem solchen Ankreuzsystem basierendes Punktesystem, sofern diesem keine grobe, dem Leistungsgrundsatz widersprechende Fehlgewichtung der Beurteilungsmerkmale zugrunde liegt (VG Trier, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 L 459/12.TR -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 07. Juni 2011 - 1 L 459/11.NW -, juris; OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 2003 -2 A 11406/03.OVG -).

    Die Ermittlung der Gesamtbewertung der Leistung ist insofern transparent und nachvollziehbar, als die BeurteilungsVV genaue Vorgaben macht, anhand welcher Maßstäbe diese vorzunehmen ist (vgl. VG Trier, Beschluss vom 24.Mai 2012 -1 L 459/12.TR -).

  • VG Düsseldorf, 07.07.2014 - 13 L 2308/13

    Dienstliche ; Beurteilung; Übersetzung; Überbeurteilung

    Auszug aus VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17
    Solange er sich an diese gesetzlichen Vorgaben hält, ist er in der weiteren Gestaltung des Beurteilungswesens weitgehend frei (vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl. 2013, § 11 Rn 5; VG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Juli 2014 - 13 L 2308/13 -, juris).

    (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Juli 2014 - 13 L 2308/13 -, juris).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17
    Um die Gesamtwertung inhaltlich nachvollziehen zu können, reicht es nach ständiger Rechtsprechung aus, dass die Einzelbewertungen die Gesamtbewertung in dem Sinne "tragen", dass sie sich aus ihnen schlüssig, d.h. auch für Dritte nachvollziehbar, ergibt (BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Auszug aus VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17
    Der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach welchem eine Notenanhebung, die auf der Grundlage eines relativ kurzen Zeitraums erfolgt, einer besonderen Plausibilisierung bedarf (OVG RP, Beschluss vom 02. Juli 2014 - 10 B 10320/14 -, juris) findet vorliegend keine Anwendung.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 4 S 2241/16

    Dienstliche Beurteilung mit Bildung eines Gesamturteils

    Auszug aus VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17
    Entgegen dem Vortrag der Antragstellerin ergibt sich eine andere rechtliche Würdigung auch nicht aus dem von ihr zitierten Beschluss des VGH Baden-Württemberg - VGH BW - (VGH BW, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 S 2241/16 -, juris), in welchem der VGH BW den Rückgriff auf das arithmetische Mittel der Einzelbewertungen zur Begründung eines Beurteilungsvorsprungs bei gleicher Gesamtnote für unzulässig erklärt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2016 - 2 B 10648/16

    Ausschluss von Beförderung bei laufendem Disziplinarverfahren

    Auszug aus VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17
    Dazu gehört, dass ein Eilantrag, gerichtet auf die Freihaltung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum Abschluss des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens, nur dann Erfolg haben kann, wenn der Antragsteller, der sich zur Begründung seines Eilantrages auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung - oder derjenigen des Konkurrenten - beruft, dies in einer Weise glaubhaft gemacht hat, dass der geltend gemachte Beurteilungsfehler für das Gericht offensichtlich wird (OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. August 2016 - 2 B 10648/16 -, juris).
  • VG Trier, 14.07.2016 - 1 L 1680/16

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Heranziehung von Hilfskriterien

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 2 B 10606/12
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 - 10 B 11626/16

    Anordnungsgrund im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2007 - 2 B 10807/07

    Zulässigkeit funktionsgruppenspezifischer Bewirtschaftung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2011 - 2 B 10942/11

    Auswahlentscheidung bei Dienstpostenübertragung

  • VG Trier, 29.11.2011 - 1 K 1131/11

    Auswahlentscheidung bei wesentlich gleichen Beurteilungen - Dokumentation

  • VG Neustadt, 07.06.2011 - 1 L 459/11

    Beförderungsentscheidung nach Punktesystem; Anwendbarkeit außer Kraft getretener

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